Sven-Oliver Becker

Dipl. Betriebswirt & Steuerberater

Ihr Steuerberater und Ansprechpartner rund um Steuerberatung, Buchführung und Existenzgründung in Wiesbaden & Umgebung.

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Mit mehr als 20 Jahren Berufserfahrung haben wir unsere Leistungen und Qualitäten perfektioniert.

Wir vermitteln Ihnen eine auf Ihre Befürfnisse zugeschnittene Steuerberatung, ob Unternehmen, Freiberufler oder Privatperson.

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Neuigkeiten

16
März 2026

BMF: Umsatzsteuer bei Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer

In einem neuen BMF-Schreiben hat sich die Finanzverwaltung zur Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken als tauschähnlicher Umsatz geäußert.
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16
März 2026

BFH: Privatnutzung eines PKW durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer

Die Rechtsprechung des VI. Senats des BFH, wonach der Anscheinsbeweis lediglich dafür streitet, dass ein vom Arbeitgeber zur privaten Nutzung überlassener Dienstwagen auch tatsächlich privat genutzt wird, nicht aber dafür, dass dem Arbeitnehmer überhaupt ein Dienstwagen aus dem vom Arbeitgeber vorgehaltenen Fuhrpark privat zur Verfügung steht, ist auf den Fall einer unbefugten Privatnutzung eines dem Gesellschafter-Geschäftsführer von der Gesellschaft zur Nutzung überlassenen betrieblichen Fahrzeugs nicht zu übertragen.
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16
März 2026

BFH: Anforderungen an die tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags

Die tatsächliche Durchführung des Gewinnabführungsvertrags nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 KStG bezieht sich nicht nur auf die Erfüllung der aus dem Gewinnabführungsvertrag resultierenden Forderungen und Verbindlichkeiten, sondern setzt zusätzlich voraus, dass diese Forderungen und Verbindlichkeiten in den Jahresabschlüssen gebucht werden. Des Weiteren ist eine zeitnahe Erfüllung der hieraus resultierenden (und zivilrechtlich fälligen) Ansprüche erforderlich. Grundsätzlich genügt hierfür eine Erfüllung innerhalb von zwölf Monaten nach Fälligkeit.
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Quelle: Haufe: Steuer
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